Schweizer Richtlinien & Anforderungen an Absauganlagen
Absauganlagen werden in der Schweiz nicht nur nach technischer Leistung beurteilt. Je nach Anwendung spielen Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgrenzwerte, Luftreinhaltung, Schweissrauch, Explosionsschutz, ESD, Brandschutz, Filtertechnik, Umluft, Fortluft, Nachströmung, Wartung und Dokumentation eine wichtige Rolle.
Dieses Kapitel gibt eine technische Orientierung zu häufig relevanten Schweizer Vorgaben und Anforderungen. Es ersetzt keine rechtliche Prüfung, Gefährdungsbeurteilung, behördliche Abklärung oder verbindliche Messung. Es hilft aber dabei, die richtigen Fragen früh zu stellen und eine Absauganlage so zu planen, dass Technik, Betrieb und Anforderungen zusammenpassen.
Richtlinien gehören in die Planung, nicht ans Projektende
Arbeitsgesetz, ArGV 3, Suva-Grenzwerte, LRV, Schweissrauch, ATEX, ESD, Brandschutz, Umluft/Fortluft und Filterüberwachung beeinflussen Erfassung, Rohrnetz, Filtertechnik, Ventilator, Steuerung, Wartung und Dokumentation. Wenn diese Punkte erst nach der Produktauswahl geprüft werden, entstehen oft Nachrüstungen, Mehrkosten oder technische Kompromisse.
Häufig relevante Schweizer Grundlagen für Absauganlagen
- Arbeitsgesetz und ArGV 3: Gesundheitsschutz, Raumklima, Lüftung und Luftverunreinigungen am Arbeitsplatz.
- UVG und VUV: Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Schutz vor Berufskrankheiten.
- Suva MAK-/BAT-Werte: Beurteilung chemischer Einwirkungen über Arbeitsplatzkonzentrationen und biologische Parameter.
- Suva Schweissen und Schneiden: Schutz vor Rauch, Stäuben, Gasen und Dämpfen bei thermischen Verfahren.
- Luftreinhalte-Verordnung LRV: Anforderungen an Luftverunreinigungen und Emissionen aus stationären Anlagen.
- ATEX / Explosionsschutz: brennbare Stäube, Gase, Dämpfe, Ex-Zonen und Zündquellenvermeidung.
- EKAS / ASA-Beizug: Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit bei besonderen Gefährdungen.
- Branchenspezifische Anforderungen: Hygiene, GMP, Containment, Brandschutz, Lebensmittel, Pharma, Chemie, Holz, Metall und Recycling.
Gesundheitsschutz und Exposition
Arbeitsplatzgrenzwerte, Quellenabsaugung, Raumluft, Nachströmung und Wartung sind entscheidend, wenn Mitarbeitende Staub, Rauch, Dämpfen, Aerosolen oder Fasern ausgesetzt sein können.
Umluft, Fortluft und LRV
Bei stationären Anlagen müssen Abluft, Fortluft, Filtertechnik, Emissionen, Austritt, Nachströmung und mögliche Mess- oder Dokumentationsanforderungen zusammen betrachtet werden.
ATEX, ESD und Brandschutz
Brennbare Stäube, Pulver, Fasern, Dämpfe, Funken, heisse Partikel oder elektrostatische Risiken können besondere Anforderungen an Komponenten und Betrieb auslösen.
1) Warum Schweizer Anforderungen früh geklärt werden müssen
Eine Absauganlage kann technisch korrekt aufgebaut sein und trotzdem unvollständig geplant bleiben, wenn Anforderungen an Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Emissionen, Explosionsschutz, Filterwechsel oder Dokumentation erst nachträglich betrachtet werden. Besonders kritisch ist das bei Schweissrauch, Holzstaub, Mehlstaub, Metallstaub, Kunststoffpulvern, chemisch belasteter Luft, Dämpfen, VOCs, Pharma-, Labor- oder Lebensmittelprozessen.
Für die technische Planung bedeutet das: Vor der Produktauswahl muss geklärt werden, welches Medium entsteht, wie es sich ausbreitet, ob es gesundheitsgefährdend, brennbar, explosiv, elektrostatisch relevant, chemisch belastet, heiss, feucht, abrasiv oder hygienisch sensibel ist. Davon hängen Erfassungselemente, Schläuche, Rohrsysteme, Filtertechnik, Ventilatoren, Nachströmung, Steuerung und Wartung ab.
Technische Auswahl und Anforderungen gemeinsam prüfen
Wenn Medium, Luftführung, Filterung und Sicherheitsanforderungen getrennt betrachtet werden, entstehen häufig spätere Anpassungen. Besser ist eine frühe Klärung innerhalb der Planung & Dimensionierung.
2) Arbeitsgesetz, ArGV 3 und Lüftung am Arbeitsplatz
Für industrielle Absauganlagen ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein zentraler Ausgangspunkt. Arbeitsräume müssen ausreichend belüftet sein. Luftverunreinigungen wie Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch, Staub oder Späne sollen möglichst nahe an der Quelle wirksam abgesaugt werden.
Für die Praxis bedeutet das: Eine allgemeine Hallenlüftung ersetzt keine wirksame Quellenabsaugung, wenn Belastungen direkt an einem Prozess entstehen. Absaugarme, Hauben, Absaugtische, Absaugwände, Maschinenanschlüsse, Kabinen oder teilumschlossene Lösungen müssen so eingesetzt werden, dass Staub, Rauch oder Dämpfe möglichst früh erfasst werden.
Quellenabsaugung vor Raumluftverdünnung
Je früher eine Belastung erfasst wird, desto weniger verteilt sie sich im Arbeitsraum. Das reduziert den notwendigen Volumenstrom, senkt Energiebedarf, entlastet Filtertechnik und verbessert die Wirksamkeit am Arbeitsplatz.
3) UVG, VUV und Verantwortung des Betriebs
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Betreiberaufgaben. Für Absauganlagen bedeutet das, dass Gefährdungen aus Staub, Rauch, Dämpfen, Funken, heissen Partikeln, explosionsfähigen Atmosphären, Lärm, Wartung, Filterwechsel und Störungen systematisch betrachtet werden müssen.
Die technische Anlage kann dabei unterstützen, Gefährdungen zu reduzieren. Sie ersetzt aber nicht die betriebliche Beurteilung, Instruktion der Mitarbeitenden, Dokumentation, Wartung oder den Beizug geeigneter Fachstellen. Bei besonderen Gefährdungen und fehlendem internem Fachwissen kann der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit erforderlich sein.
Typische Punkte für die betriebliche Beurteilung
- Welche Stoffe, Stäube, Rauche, Dämpfe oder Aerosole entstehen?
- Wie stark und wie häufig sind Mitarbeitende exponiert?
- Wird an der Quelle erfasst oder erst Raumluft bewegt?
- Gibt es brennbare, explosive oder elektrostatisch relevante Medien?
- Sind Funken, Glut oder heisse Partikel möglich?
- Ist Umluft zulässig oder ist Fortluft sinnvoller?
- Sind Wartung, Filterwechsel und Reinigung sicher ausführbar?
- Gibt es Messwerte, Differenzdruck, Volumenstrom oder Startwerte?
- Müssen externe Fachstellen oder Spezialisten beigezogen werden?
- Wurden Mitarbeitende zur Nutzung der Absaugung instruiert?
4) Suva MAK- und BAT-Werte: Arbeitsplatzgrenzwerte als Orientierung
MAK- und BAT-Werte dienen dazu, chemische Einwirkungen und Expositionen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Für Absauganlagen sind sie relevant, wenn Stäube, Rauch, Dämpfe, Aerosole, Lösemittel, Ölnebel oder chemisch belastete Luft entstehen.
Technisch folgt daraus: Belastungen sollten möglichst nahe an der Quelle erfasst, mit passenden Luftmengen transportiert, über geeignete Filtertechnik behandelt und im Betrieb nachvollziehbar überwacht werden. Gerade bei Feinstaub, Schweissrauch, Metallstaub, Holzstaub, Dämpfen oder Lösemitteln reicht eine rein gefühlte Beurteilung der Absaugleistung nicht aus.
Wann Arbeitsplatzgrenzwerte früh geprüft werden sollten
- Schweissen, Schneiden, Löten, Schleifen oder thermische Bearbeitung
- Holzstaub, Metallstaub, Quarzstaub, Feinstaub oder alveolengängige Partikel
- Dämpfe, Lösemittel, VOCs, Aerosole oder Ölnebel
- Pulverhandling, Mischen, Umfüllen, Wiegen oder Dosieren
- Pharma-, Labor-, Chemie- oder Lebensmittelprozesse
- Umluftbetrieb oder Rückführung gereinigter Luft in Arbeitsbereiche
- bestehende Anlagen mit Beschwerden, Staubaustritt oder sichtbarer Belastung
- Änderungen an Prozessen, Medien, Filtern, Maschinen oder Arbeitsplätzen
Für die technische Umsetzung sind Erfassungselemente, ausreichender Volumenstrom, passende Filtertechnik, stabile Betriebswerte, Filterüberwachung und regelmässige Wartung entscheidend.
5) Luftreinhalte-Verordnung LRV: Fortluft, Emissionen und stationäre Anlagen
Die Luftreinhalte-Verordnung ist besonders wichtig, wenn Prozessluft aus stationären Anlagen in die Umgebung abgeführt wird. Dann geht es nicht nur um Absaugleistung am Arbeitsplatz, sondern auch um die Frage, welche Stoffe nach Filterung oder Abscheidung noch als Emission nach aussen gelangen.
Für die Planung heisst das: Fortluft, Filtertechnik, Abscheidegrad, Abluftführung, Austritt, Nachströmung und mögliche Mess- oder Dokumentationsanforderungen müssen früh geklärt werden. Bei chemisch belasteter Luft, Dämpfen, Gerüchen, Feinstaub oder hoher Staubfracht kann eine einfache Standardlösung zu kurz greifen.
Nur bei geeigneter Filtration
Umluft kann energetisch interessant sein, setzt aber voraus, dass Medium, Filtertechnik, Luftqualität, Wartung und mögliche Grenzwerte zur Rückführung passen.
Emissionen sauber betrachten
Fortluft kann bei Dämpfen, Gerüchen, VOCs oder sicherheitskritischen Stoffen sinnvoll sein. Abluftführung, Filterung, Austritt und Nachströmung gehören zusammen.
Abgesaugte Luft ersetzen
Jede abgeführte Luftmenge muss kontrolliert nachströmen. Fehlende Nachströmung kann Unterdruck, Zugluft, Türenprobleme und schwankende Absaugleistung verursachen.
Vertiefung: Nachströmung & Hallenluftbilanz, Abscheider, Filter & Filtertechnik und Energieeffizienz & Kosten.
6) Schweissen und Schneiden: Rauch, Stäube, Gase und Dämpfe
Beim Schweissen und Schneiden entstehen gesundheitlich relevante Rauche, Stäube, Gase und Dämpfe. Deshalb muss die Erfassung möglichst nahe an der Entstehungsstelle erfolgen. Technisch stehen Absaugarme, Erfassungshauben, Absaugtische, Absaugwände, Brennerabsaugung oder teilumschlossene Lösungen im Vordergrund.
Besonders wichtig sind Erfassungsabstand, Rauchfahne, Thermik, Querströmung, Filterzustand, Luftführung und Wartung. Eine allgemeine Raumlüftung kann ergänzen, ersetzt aber in vielen Fällen keine wirksame Quellenabsaugung.
Quellnahe Erfassung vor Raumluftlösung
Bei Schweissrauch ist die Wirkung am Erfassungspunkt besonders wichtig. Schon kleine Abstände, eine falsch ausgerichtete Haube, Querzug oder ein beladener Filter können die Erfassung deutlich verschlechtern.
Vor der Produktauswahl klären
- Schweissverfahren: MIG/MAG, WIG, Laser, Schneiden oder Schleifen
- Werkstoff, Beschichtung, Verschmutzung und mögliche Zusatzstoffe
- Rauchfahne, Thermik, Erfassungsabstand und Bedienerposition
- Erfassung: Absaugarm, Haube, Tisch, Wand oder Kabine
- Funken, heisse Partikel, Glut oder Brandrisiko
- Filtertechnik, Vorabscheidung, Aktivkohle oder mehrstufige Filtration
- Umluft oder Fortluft mit passender Nachströmung
- Wartung, Filterwechsel, Differenzdruck und Dokumentation
Passende Produktbereiche sind Absaugarme, Absaugtische, Absaugwände, Schläuche, Vorabscheider, Filtertechnik und Ventilatoren.
7) ATEX und Explosionsschutz: brennbare Stäube und Ex-Zonen
Explosionsschutz wird relevant, wenn brennbare Stäube, Pulver, Fasern, Dämpfe oder Gase auftreten können. Typische Beispiele sind Holzstaub, Mehlstaub, Zuckerstaub, Metallstäube, Kunststoffpulver, Lösemitteldämpfe oder Recyclingstäube.
Für Absauganlagen betrifft das nicht nur den Filter. Auch Erfassungselemente, Schläuche, Rohrleitungen, Schieber, Vorabscheider, Ventilatoren, Erdung, Staubaustrag, Filterwechsel und Wartung können sicherheitsrelevant sein. Je nach Situation müssen Ex-Zonen, Zündquellenvermeidung, elektrostatische Ableitung und konstruktive Schutzmassnahmen geprüft werden.
Typische Auslöser für eine frühe Abklärung
- Holzstaub, Mehlstaub, Zuckerstaub oder andere Lebensmittelpulver
- Metallstäube, Kunststoffpulver, Fasern oder Recyclingstäube
- Lösemitteldämpfe, VOCs oder brennbare Flüssigkeiten
- Funken, Glut, heisse Partikel oder thermisch belastete Luft
- elektrostatische Aufladung bei Schläuchen, Pulvern oder Granulaten
- Filteranlagen mit Staubsammlung oder Staubaustrag
- Vorabscheider, Zyklone, Schieber oder Absperrorgane im Staubstrom
- bestehende Anlagen ohne klare Dokumentation zur Medien- und Zonensituation
Vertiefung: ATEX, ESD & Brandschutz. Passende Produktbereiche können je nach Anwendung leitfähige oder antistatische Schläuche, ATEX-relevante Absaugarme, Erdung, Absperrtechnik, Vorabscheider oder geeignete Filterkomponenten sein.
8) Filtertechnik, Differenzdruck und Überwachung
Filtertechnik entscheidet nicht nur über Abscheidung, sondern auch über Druckverlust, Energieverbrauch, Wartung, Filterstandzeit und Betriebssicherheit. Je nach Medium sind Vorabscheider, Hauptfilter, Nachfilter, Aktivkohle, HEPA-Filter oder Spezialmedien zu prüfen.
Bei beladenen Filtern steigt der Differenzdruck. Dadurch kann der Volumenstrom sinken, obwohl Ventilator und Rohrnetz unverändert sind. Für viele Anlagen ist deshalb eine Überwachung von Differenzdruck, Volumenstrom, Betriebsstunden oder Filterzustand sinnvoll – besonders bei intensiver Nutzung, Umluft, sensiblen Prozessen oder wiederkehrenden Störungen.
Differenzdruck beobachten
Der Differenzdruck zeigt, wie stark ein Filter den Luftstrom belastet. Er ist ein wichtiges Signal für Filterbeladung, Wartungsbedarf und Leistungsverlust.
Druckverlust kostet Strom
Hoher Druckverlust durch Filter, Rohrnetz oder Drosselstellen erhöht den Energiebedarf und kann die Wirkung am Erfassungspunkt verschlechtern.
Sensorik kann Transparenz schaffen
Nachrüstbare Messpunkte oder Sensorik für Differenzdruck, Volumenstrom und Betriebsstunden können helfen, Wartung und Filterwechsel besser zu planen.
Bei PTFE-, Membran- oder Spezialfiltermedien sollten Materialangaben und Lieferantennachweise sauber geprüft werden, bevor Aussagen zu PFAS, Chemikalienbeständigkeit oder Substitution gemacht werden. Vertiefung: Abscheider, Filter & Filtertechnik und Betriebsüberwachung & Wartung.
9) Dokumentation, Messwerte und Betreiberverantwortung
Eine Absauganlage sollte nach Inbetriebnahme nicht nur „laufen“, sondern mit nachvollziehbaren Basiswerten dokumentiert werden. Dazu gehören je nach Anlage Volumenstrom, Differenzdruck, Filterzustand, Schieberstellungen, Betriebszustände, Nachströmung, Wartungsintervalle und sichtbare Auffälligkeiten.
Welche Werte sinnvoll festgehalten werden
- Anwendung, Medium, Prozess und sicherheitsrelevante Hinweise
- Erfassungselemente, Positionen, Abstände und Bedienhinweise
- Ø, Leitungslängen, Bögen, Abzweiger und Absperrstellen
- Volumenstrom oder Messpunkte bei Inbetriebnahme
- Differenzdruck am Filter im sauberen Ausgangszustand
- Filtertyp, Filterwechselintervalle und Entsorgungslogik
- Umluft, Fortluft, Nachströmung und Raumluftbilanz
- ATEX-, ESD-, Brand- oder Funkenhinweise
- Wartungszugänge, Reinigungsstellen und Prüfpunkte
- Fotos, Skizzen, Layout und spätere Änderungen an der Anlage
Diese Werte helfen, Veränderungen im Betrieb zu erkennen. Wenn nach Monaten weniger Leistung ankommt, lässt sich prüfen, ob Filterbeladung, Leckagen, zusätzliche Arbeitsplätze, geänderte Schieberstellungen, verstopfte Leitungen oder fehlende Nachströmung die Ursache sind.
10) Branchen mit erhöhtem Klärungsbedarf
Nicht jede Absauganwendung ist gleich kritisch. Bestimmte Branchen und Prozesse sollten besonders früh auf Richtlinien, Grenzwerte, Emissionen, Explosionsschutz, Filtertechnik und Dokumentation geprüft werden.
Wo Anforderungen früh geklärt werden sollten
- Metallbearbeitung: Schweissrauch, Schleifstaub, Funken, Ölnebel und Schneidrauch
- Holzbearbeitung: Holzstaub, Späne, Brand- und Explosionsschutz, Energieeffizienz
- Lebensmittel: Mehlstaub, Zuckerstaub, Pulver, Hygiene, ATEX und Reinigung
- Kunststoff: Granulat, Schleifstaub, Pulver, elektrostatische Aufladung und Additive
- Chemie: Dämpfe, VOCs, Prozessluft, Fortluft, Aktivkohle und Materialbeständigkeit
- Pharma/Labor: Feinstaub, Pulver, Containment, HEPA, sichere Filterwechsel und Dokumentation
- Recycling: Shredderstäube, Fasern, Grobstaub, Brandrisiken und robuste Vorabscheidung
- Bestandsanlagen: Nachrüstung, fehlende Messwerte, alte Filtertechnik und unklare Dokumentation
Für branchenspezifische Fragen ist das Kapitel Branchenlösungen der passende Anschluss. Für Bestandsanlagen mit Problemen hilft Troubleshooting & FAQ.
11) Offizielle Informationsquellen und technische Einordnung
Für verbindliche Beurteilungen sollten immer die aktuellen offiziellen Grundlagen und zuständigen Stellen herangezogen werden. Für eine technische Vorabklärung helfen besonders die folgenden Quellen:
Hilfreiche Quellen für die weitere Prüfung
SECO – Luftverunreinigung und Lüftung – Orientierung zu Lüftung, Arbeitsräumen und Quellenabsaugung.
Suva – MAK- und BAT-Werte – aktuelle Arbeitsplatzgrenzwerte und Stoffsuche.
Suva – Schweissen und Schneiden – Schutz vor Rauch, Stäuben, Gasen und Dämpfen.
Fedlex – Luftreinhalte-Verordnung LRV – rechtlicher Rahmen zu Luftverunreinigungen und Emissionen.
Suva – Explosionsschutz – Grundsätze, Mindestvorschriften und Ex-Zonen.
EKAS – ASA-Richtlinie 6508 – Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit.
12) Was Absaugtechnik leisten kann – und was geprüft werden muss
Absaugtechnik kann Belastungen wirksam erfassen, transportieren, abscheiden, filtern und überwachen. Sie kann aber nicht pauschal garantieren, dass jeder Grenzwert, jede Emissionsanforderung oder jede ATEX-Anforderung automatisch erfüllt ist. Dafür müssen Anwendung, Medium, Anlage, Betrieb und Messwerte konkret geprüft werden.
Technische Orientierung statt Rechtsberatung
Absaugtechnik Schweiz unterstützt bei der technischen Einordnung und bei passenden Komponenten. Die verbindliche Beurteilung von Grenzwerten, Betreiberpflichten, Bewilligungen, Messpflichten, Explosionsschutzdokumenten oder behördlichen Anforderungen muss anwendungsspezifisch durch die verantwortlichen Stellen erfolgen.
Weiterführende Themen im Wissenscenter
Schweizer Anforderungen berühren mehrere technische Kapitel. Für die weitere Einordnung sind diese Seiten besonders relevant:
Passende Kapitel zur Vertiefung
Planung & Dimensionierung – Volumenstrom, Ø, Druckverlust, Betriebspunkt und Filterkonzept technisch vorbereiten.
Erfassungselemente – Quellenabsaugung, Hauben, Absaugarme, Absaugtische und Maschinenanschlüsse richtig einordnen.
Abscheider, Filter & Filtertechnik – Filterklassen, Differenzdruck, Filterwechsel, Vorabscheidung und Spezialfilter prüfen.
Nachströmung & Hallenluftbilanz – Umluft, Fortluft, Ersatzluft und Raumunterdruck bewerten.
Betriebsüberwachung & Wartung – Messwerte, Differenzdruck, Volumenstrom und Wartungsintervalle überwachen.
ATEX, ESD & Brandschutz – brennbare Stäube, Ex-Zonen, Erdung, Funken und Brandrisiken prüfen.
Energieeffizienz & Kosten – Druckverlust, Filterzustand, Ventilatorregelung und Fördermöglichkeiten einordnen.
Troubleshooting & FAQ – typische Störungen, Leistungsverlust, Staubaustritt und Bestandsanlagen analysieren.
Beratung zu Schweizer Anforderungen an Absauganlagen
Für eine belastbare technische Einordnung sind Angaben zur Anwendung, zum Medium, zur Temperatur, zum Prozess, zur Erfassung, zur geplanten Luftführung, zur Filtertechnik, zur vorhandenen Anlage, zu möglichen ATEX-, ESD-, Brand- oder Emissionsanforderungen sowie Fotos, Skizzen oder Sicherheitsdatenblätter hilfreich.
FAQ – Häufige Fragen zu Schweizer Richtlinien für Absauganlagen
Welche Schweizer Richtlinien sind für Absauganlagen wichtig?
Häufig relevant sind Arbeitsgesetz und ArGV 3, UVG und VUV, Suva MAK- und BAT-Werte, die Luftreinhalte-Verordnung LRV, Suva-Unterlagen zu Schweissen und Schneiden, ATEX/Explosionsschutz, ESD, Brandschutz sowie EKAS/ASA-Themen bei besonderen Gefährdungen.
Was bedeutet ArGV 3 für Absauganlagen?
Für Absauganlagen ist besonders wichtig, dass Arbeitsräume ausreichend belüftet werden und Luftverunreinigungen wie Rauch, Staub, Späne, Gase, Dämpfe oder Nebel möglichst nahe an der Quelle wirksam erfasst werden sollten.
Was bedeuten MAK- und BAT-Werte für Absauganlagen?
MAK- und BAT-Werte dienen der Beurteilung chemischer Einwirkungen und Expositionen. Für Absauganlagen bedeutet das, dass Belastungen möglichst an der Quelle erfasst und mit geeigneter Luftführung, Filtertechnik, Wartung und Überwachung reduziert werden sollten.
Wann ist die Luftreinhalte-Verordnung LRV relevant?
Die LRV ist besonders relevant, wenn Prozessluft aus stationären Anlagen als Fortluft in die Umgebung abgeführt wird. Dann müssen Emissionen, Filterung, Abluftführung, Austritt und mögliche Anforderungen an Messung oder Dokumentation geprüft werden.
Warum ist Schweissrauch ein eigenes Thema?
Beim Schweissen und Schneiden entstehen Rauch, Stäube, Gase und Dämpfe. Deshalb sind Quellenabsaugung, passende Erfassungselemente, Filtertechnik, Luftführung, Wartung und Schutzmassnahmen besonders wichtig.
Wann muss ATEX oder Explosionsschutz geprüft werden?
ATEX oder Explosionsschutz müssen geprüft werden, wenn brennbare Stäube, Pulver, Fasern, Dämpfe, Gase, Funken, heisse Partikel oder elektrostatische Risiken auftreten können. Typische Beispiele sind Holzstaub, Mehlstaub, Metallstaub, Kunststoffpulver oder Recyclingstäube.
Ist Umluft in einer Absauganlage immer möglich?
Nein. Umluft muss anwendungsspezifisch geprüft werden. Entscheidend sind Medium, Filtertechnik, Arbeitsplatzgrenzwerte, Luftqualität, Filterzustand, Wartung und mögliche Sicherheitsanforderungen. Bei bestimmten Stoffen oder Dämpfen kann Fortluft sinnvoller sein.
Welche Messwerte sollten dokumentiert werden?
Sinnvoll sind je nach Anlage Volumenstrom, Differenzdruck, Filterzustand, Schieberstellungen, Betriebszustände, Nachströmung, Wartungsintervalle, Startwerte nach Inbetriebnahme sowie Fotos, Skizzen und Änderungen an der Anlage.
Kann Absaugtechnik Schweiz verbindlich beurteilen, ob eine Anlage alle Anforderungen erfüllt?
Absaugtechnik Schweiz kann bei der technischen Einordnung und Produktauswahl unterstützen. Verbindliche Beurteilungen zu Grenzwerten, Betreiberpflichten, Bewilligungen, Messpflichten oder Explosionsschutzdokumenten müssen anwendungsspezifisch durch die verantwortlichen Stellen erfolgen.